Schlafen am Arbeitsplatz erlaubt!
Schlafmützen aufgepasst! Dieses Urteil verblüfft:
Schlafmützen aufgepasst! Dieses Urteil verblüfft:
Folgender Fall: Eine Angestellte der Bahn fühlt sich nicht gut und fragt während des laufenden Betriebs nach einer kleine Ruhepause. Doch aus einem kurzen Powernap wird ein 7 stündiges Schläfchen. Kurz darauf folgt die Kündigung. Die Frau zieht vor Gericht und bekommt tatsächlich Recht.
Zwar gab es im Vorfeld bereits zwei Abmahnungen wegen wirklichen Verschlafens, doch die ordentliche Kündigung, nach dem etwas länger andauernden Schläfchen im abgetrennten Zugabteil, war nicht rechtens.
Da die Frau sich bei ihrem Vorgesetzten abgemeldet und um eine kurze Pause gebeten hatte, sieht das Gericht die Verantwortung für den schläfrigen Zwischenfall bei ihrem Kollegen: Dieser sei nach Meinung des Gerichts seiner kollegialen Fürsorgepflicht nicht nachgekommen. Er hätte die Dame einfach wecken können, damit sich diese zurück an die Arbeit begeben kann.
Das Schäfchen der Bahnangestellten war also kein grobes Fehlverhalten, was eine Kündigung gerechtfertigt hätte - verblüffendes Urteil, oder?
Das heißt dann für alle müden Nachtschwärmer: im Büro, Konferenzraum oder der Kantine kann durchaus ein Schläfchen abgehalten werden, nur sollte man unbedingt vorher seinen Kollegen darüber informieren, damit der Dich im Fall der Fälle wecken kann.