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Niedersachsen: Göttingen

Baby stirbt nach wiederholten Gewalttaten - Eltern unter Verdacht

Ein sechs Monate altes Baby ist laut Medienberichten an den Folgen wiederholter, massiver Gewalteinwirkungen gestorben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur erlitt der kleine Junge diverse Knochenbrüche, unter anderem auch am Schädel.

Eltern sind die einzigen Tatverdächtigen

Wie Frank-Michael Laue, Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, am Mittwoch mitgeteilt hat, werde aktuell wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" ermittelt. Die einzigen Tatverdächtigen seien die Eltern des Jungen. Die 22-jährige Mutter und der 30-jährige Vater hätten bisher aber keine Aussagen gemacht.

Die aus einer russischen Kaukasusrepublik stammenden Eltern befänden sich auf freiem Fuß, weil nicht klar sei, wer von ihnen die Taten begangen haben könnte, so der Oberstaatsanwalt.

Das Baby war bereits im Januar dieses Jahres verstorben. Behörden hatten über den Fall bisher aber nicht berichtet.

Verletzungen im Krankenhaus festgestellt

Wie das Göttinger Tageblatt unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur berichtet, waren die Eltern Anfang des Jahres mit ihrem Kind in einem Krankenhaus erschienen und hätten dort erzählt, der Junge leide unter Atemnot. "Dann hat man dort aber die erheblichen Verletzungen festgestellt", sagte Oberstaatsanwalt Laue.

Für die behandelnden Ärzte sei sofort klar gewesen, dass die Verletzungen des Babys nicht von einem Sturz kommen konnten, sondern dass offensichtlich körperliche Gewalt ausgeübt worden sei. Ein ermittelnder Kriminalbeamter habe ausgesagt, solche Brüche habe er bei einem Kleinkind noch nie gesehen.

Rechtsmedizinisches Gutachten soll mehr Klarheit bringen

Trotz medizinischer Betreuung verstarb der Junge am 12. Januar 2018. Laut Obduktion habe der Säugling verschiedene Knochenbrüche erlitten, die auf wiederholte Gewaltanwendung zurückzuführen seien.

Es stehe zwar fest, dass das Baby gewaltsam ums Leben gekommen sei, bisher wisse man aber noch nicht, was genau passiert ist, so der Oberstaatsanwalt. Mehr Klarheit soll nun ein rechtsmedizinisches Gutachten liefern.

Dass trotz der Schwere der Vorwürfe weder der Vater noch die Mutter festgenommen wurden, erklärte der Oberstaatsanwalt mit einem Dilemma, vor dem die Ermittler stünden: Da die Unschuldsvermutung gelte, müsse man jeweils zugunsten eines Elternteils annehmen, dass der andere die Taten begangen habe.

Quelle: Göttinger Tageblatt