Trotz medizinischer Betreuung verstarb der Junge am 12. Januar 2018. Laut Obduktion habe der Säugling verschiedene Knochenbrüche erlitten, die auf wiederholte Gewaltanwendung zurückzuführen seien.
Es stehe zwar fest, dass das Baby gewaltsam ums Leben gekommen sei, bisher wisse man aber noch nicht, was genau passiert ist, so der Oberstaatsanwalt. Mehr Klarheit soll nun ein rechtsmedizinisches Gutachten liefern.
Dass trotz der Schwere der Vorwürfe weder der Vater noch die Mutter festgenommen wurden, erklärte der Oberstaatsanwalt mit einem Dilemma, vor dem die Ermittler stünden: Da die Unschuldsvermutung gelte, müsse man jeweils zugunsten eines Elternteils annehmen, dass der andere die Taten begangen habe.
Quelle: Göttinger Tageblatt