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Kramp-Karrenbauer beruft sich auf Aufenthaltsgesetz

Saarland verbietet türkische Wahlkampf-Auftritte

Das Saarland will Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verbieten. Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer kündigte heute an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Die CDU-Politikerin beruft sich auf das Aufenthaltsgesetz. Dies erlaube, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben gefährdet sei. 

Kramp-Karrenbauer betonte, dass innertürkische Konflikte in Deutschland nichts zu suchen hätten. Das Saarland werde nicht abwarten, bis der Bund die Fragen grundlegend regele oder gar eine EU-weite einheitliche Vorgehensweise gefunden sei.

Über Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in EU-Staaten ist ein heftiger Streit entbrannt. Türkische Minister haben im Wahlkampf für die Einführung eines Präsidialsystems in ihrer Heimat wiederholt ein Recht auf Einreise und freie Meinungsäußerung eingefordert. Dagegen stellte das Bundesverfassungsgericht für Deutschland klar, dass es für Ausländer dafür weder im Grundgesetz noch im Völkerrecht einen Anspruch gibt.