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Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß

Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte.

Nur bei Zweitwohnungen gibt es Beanstandungen

Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine ganze Flut von Klagen - nun hatte das Bundesverfassungsgericht sein letztes Wort. Die Karlsruher Richter urteilten am heutigen Mittwochvormittag, dass der Beitrag (ehemals GEZ-Gebühr) im "Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar" sei.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. 

Menschen mit Zweitwohnungen werden entlastet

Das Gericht beanstandete lediglich, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Bis die Neuregelung für Besitzer von Zweitwohnungen erfolgt ist, können Betroffene sich von der Zahlung befreien lassen. Das gilt auch rückwirkend.

Seit 2013 wurde der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung erhoben. Dabei kam es nicht darauf an, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Das fanden die Kläger ungerecht.

Quelle: dpa