Rügenwalder Mühle ruft beliebte Wurstsorte zurück
Wurst-Fabrikant Rügenwalder Mühle warnt ausdrücklich vor dem Verzehr von mehreren Produkten und ruft sein „Mühlen Mett“ (100-g-Becher) zurück.
Wurst-Fabrikant Rügenwalder Mühle warnt ausdrücklich vor dem Verzehr von mehreren Produkten und ruft sein „Mühlen Mett“ (100-g-Becher) zurück.
Das Unternehmen „Rügenwalder Mühle“ ruft das Produkt „Mühlen Mett“ (100 g) im Becher in den Sorten „Zwiebelmettwurst“, „Schinken-Zwiebelmettwurst“ und „Zwiebelmettwurst Jäger Art“ zurück. Betroffen sind alle Chargen mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 11.05.2018.
Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim Verzehr kann von dem Kunststoffteil eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Es handelt sich bei dem Fremdkörper um ein transparentes, dreieckiges Teilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.
Um die Größe des Stücks einschätzen zu können, hat das Unternehmen dieses Bild veröffentlicht:
Vom Verzehr der Artikel aus der angegebenen Produktcharge rät der Wurst-Fabrikant dringend ab. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (04403-66345) zu wenden.
„Mühlen Mett“ mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.
Quelle: Rügenwalder Mühle/Presse