Roggenmehl wegen „Halluzinationsgefahr“ zurückgerufen
Ein bayerisches Unternehmen hat verkauftes Roggenmehl zurückgerufen. Der Verzehr des Produkts könnte zu außergewöhnlichen Nebenwirkungen führen.
Ein bayerisches Unternehmen hat verkauftes Roggenmehl zurückgerufen. Der Verzehr des Produkts könnte zu außergewöhnlichen Nebenwirkungen führen.
Wie das Unternehmen Kunstmühle Reisgang mitteilt, wurde im Artikel „Mehlzauber Roggenmehl Type 1150“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.07.20 eine erhöhte Menge an Ergotalkaloide festgestellt. Ein Verzehr könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck – und "in seltenen Fällen" zu Halluzinationen führen.
Kunden, die das Produkt käuflich erworben haben, sollten dieses in der jeweiligen Verkaufsstätte zurückgeben. Dort erhalten sie den Kaufpreis ohne Vorlage eines Kassenbons zurückerstattet.
Grund hierfür ist eine erhöhte Menge an Ergotalkaloide, die in der Roggenmehl-Charge festgestellt wurde. „Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst. Ein Verzehr kann zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck oder in seltenen Fällen Halluzinationen führen. Die Kunstmühle Reisgang GmbH hat umgehend reagiert und die Ware sofort aus dem Verkauf genommen“, so das Unternehmen.
Der Artikel wurde ausschließlich in Bayern vertrieben. Alle anderen Produkte der Kunstmühle Reisgang GmbH sind nicht betroffen.
Quelle: dpa / Kunstmühle Reisgang GmbH