Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Eltern wollen Chat-Verläufe der verstorbenen Tochter einsehen

Richter regen Einigung im Streit um Facebook-Erbe an

Ist ein Facebook-Konto vererblich? Darüber streitet der US-Konzern mit den Eltern eines verstorbenen Mädchens. Das Berliner Kammergericht hat heute eine Einigung angeregt.

In dem Berufungsverfahren geht es um die Frage, ob Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu den Kontodaten gewähren muss. Die Eltern erhoffen sich von den Chat-Nachrichten Rückschlüsse auf die ungeklärten Todesumstände, insbesondere auf die Frage, ob das Mädchen 2012 möglicherweise Selbstmord beging.

Facebook will die Daten nicht preisgeben, weil von der Offenlegung auch andere Nutzer betroffen wären. Die Berliner Richter schlugen jetzt vor, die Chatverläufe mit geschwärzten Namen an die Eltern herauszugeben. Für den möglichen Vergleich setzten sie eine Frist von zwei Wochen. Sollte es bis dahin zu keiner Einigung kommen, wollen die Richter ihr Urteil am 30. Mai verkünden.