Die drei anderen Angeklagten – zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin – wurden freigesprochen.
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es stehe «eindeutig und zweifelsfrei» fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Dies sei die alleinige Ursache für das Unglück, eine andere gebe es nicht. Dem Archivgebäude sei «förmlich der Boden unter den Füßen» entzogen worden.
Bei dem Einsturz waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.
Quelle: dpa