Zollbeamte am Düsseldorfer Flughafen kontrollierten den Mann am 01.10. im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Im Gepäck fanden sie nicht nur die Artikel aus Schlangen- und Krokodilhäuten, sondern zusätzlich noch 82 Tabletten eines Potenzmittels.
"Auch wenn die einzelnen Arten noch nicht endgültig bestimmt werden konnten, gehen wir davon aus, dass es sich um artengeschützte Exemplare handelt, deren Einfuhr verboten ist", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf. Bei der Geldbörse mit Schlangenkopf handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Netzpython, der vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst ist. Entsprechende Gutachten werden derzeit eingeholt.
Die Zöllner stellten alle Waren sicher und leiteten gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und gegen die Artenschutzverordnung ein.
Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf