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Niedersachsen: Nordwohlde

Trächtiges Reh muss wegen der Ignoranz eines Hundebesitzers sterben

Eigentlich gilt vom 01. April bis 15. Juni in Niedersachsen eine Leinenpflicht für Hunde. Weil sich ein Tierbesitzer aber nicht daran hielt, musste kürzlich ein trächtiges Reh sterben. Nicht nur die Jäger der Region sind stinksauer.

Leinenpflicht für Hundebesitzer

Dieser Fall erhitzt derzeit die Gemüter in und um Niedersachsen. Weil sich ein Hundebesitzer nicht an die geltende Leinenplicht hielt, wurde vor einer Woche ein trächtiges Reh im niedersächsischen Nordwohlde zu Tode gebissen.

Zum Hintergrund: Vom 1. April bis zum 15. Juni müssen Hundebesitzer ihre Tiere in den Waldgebieten und freien Landschaften Niedersachsens an der Leine führen. Eine Vorschrift des Landwirtschaftsministeriums, die dafür sorgen soll, dass die Wildtiere ihren Nachwuchs ungestört und geschützt zur Welt bringen können.

Tödliche Folgen für Ricke

Doch nicht jeder Hundebesitzer hält sich daran, was für ein Reh am 28. April tödliche Folgen hatte. Nahes des Sportplatzes in Nordwohlde jagten zwei nicht angeleinte Hunde eine Ricke. Eine 60-Jährige beobachtete die Szenerie aus nächster Nähe, weil sie durch Zufall dort ihre ausgebüxten Pferde einfangen wollte.  Sie eilte sofort zu dem hilflosen Reh – doch sie kam zu spät. Das Tier hatte sich beim Aufprall gegen einen Zaun offenbar das Genick gebrochen. Der Körper war zudem mit Bissspuren übersät.

Eine spätere Untersuchung brachte dann ein weiteres trauriges Detail ans Licht: "Im Körper des Tiers befanden sich zwei nahezu völlig ausgebildete Kitze, die ganz sicher am Wochenende zur Welt gekommen wären", sagt Jagdaufseher Rudi Ahlers, der den Kadaver genauer untersucht hatte.

Sinnvolle Verordnung oder nicht?

"Das hätte nicht passieren dürfen!", so der Geschäftsführer der Jägerschaft Syke gegenüber dem Stern. Drei Tiere hätten sterben müssen, weil sich ein Hundebesitzer geweigert hatte, einer sinnvollen Verordnung nachzugehen. Das sei moralisch und juristisch äußerst bedenklich.

Kritiker des Leinenzwangs hingegen dürften das Ereignis als Einzelfall betrachten – sie sammeln seit Jahren Unterschriften gegen das Gesetz. Ihrer Meinung nach liege es im Ermessen der Hundebesitzer, ob eine Leine angelegt werden müsse oder nicht.

Quelle: Stern