Es gibt bisher keine gesetzliche Regelung für den Fall, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs als Kontaktperson eines Corona-Infizierten in häusliche Quarantäne müssen oder in Isolation, weil sie positiv getestet, aber ohne Krankheitssymptome sind. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur, was passiert, wenn jemand im Urlaub krankgeschrieben wird: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet“, heißt es in Paragraf 9. Urlaub wird also für diese Tage gutgeschrieben. Er kann später nachgeholt werden.