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Polizei verabreicht Beschuldigten Alkohol

Die Kriminalpolizei in Saalfeld hat einem Beschuldigten bei dessen Vernehmung drei Bier verabreicht...

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Beatmen wollten Entzugserscheinungen verhindern

Polizei verabreicht alkoholkranken

Beschuldigten Bier

Die Kriminalpolizei in Saalfeld (Thüringen) hat einen alkoholkranken Beschuldigten bei dessen Vernehmung drei Bier verabreicht. Die Staatsanwaltschaft Gera sieht hierbei keinen Rechtsverstoß.

Drei Flaschen Bier zum Verhör verabreicht

Es klingt ziemlich skurril, was da in Thüringen passiert ist. Bei einem Verhör haben die Beamten dem Alkoholkranken Bier verabreicht, um den Verdächtigen vernehmen zu können. Der Mann aus Rudolstadt wollte damit seine Entzugserscheinungen unterdrücken, teilte ein Polizeisprecher mit.

Polizei wollte Entzugserscheinungen verhindern

Die Polizei hatte den Mann im September 2014 vernommen, um einen Betrugsfall aufzuklären. Es ging damals um eine Summe von 1,86 Millionen Euro. Um seine Entzugsentscheidung zu bekämpfen, bat er die Beamten um drei 0,5 Liter Flaschen Bier. Das Magazin „Focus“ hatte diese umstrittene Vernehmung in ihrer aktuellen Ausgabe veröffentlicht. Bereits vor der Vernehmung hatte der 36-Jährige einen Atemalkoholwert von 0,86 Promille. 

Kritik der Polizeigewerkschaft, Zuspruch der Staatsanwaltschaft

Das Vorgehen wurde von der Gewerkschaft der Polizei stark kritisiert. Der Vorsitzende Rainer Wendt sagte dem Focus-Magazin, dass Beschuldigte niemals durch die „Verabreichung von Mitteln“ beeinträchtigt werden dürfen – auch wenn er oder sie darum bittet. 

Die Polizei in Saalfeld hält die Kritik für unangebracht. Einem Alkoholiker Bier zu geben, damit er seine Entzugserscheinungen in den Griff bekommt, ist nicht verboten, sagte eine Sprecherin der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Gera verteidigte auf Anfrage auch das Vorgehen.