Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Bezahlung ausländischer Betreuungskräfte gefällt. Fachleute rechnen mit massiven Auswirkungen auf die Pflege zu Hause.
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zur Bezahlung ausländischer Betreuungskräfte gefällt. Fachleute rechnen mit massiven Auswirkungen auf die Pflege zu Hause.
Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten. «Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten», sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Er machte deutlich, dass Bereitschaftsdienst auch darin bestehen könne, dass die Pflegehilfe im Haushalt der Senioren wohnen müsse «und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten».
DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel bezeichnete das Urteil als «Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege».
«So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind», erklärte Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund. Es sind nach seinen Angaben mindestens 100 000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Haushalten beschäftigt. Hinzu kämen schätzungsweise 200 000 Menschen, die ohne schriftliche Vereinbarung als Betreuungskraft arbeiteten. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagt den Zeitungen der Funke Mediengruppe, nach dem Urteil drohe der häuslichen Pflege ein «Armageddon».
Quelle: dpa