"Peeple-App" soll Menschen bewerten
Mit der umstrittenden App „Peeple“ kann man ab November Menschen bewerten...
Mit der umstrittenden App „Peeple“ kann man ab November Menschen bewerten...
Ist das rechtlich zulässig?
"Peeple-App" soll Menschen bewerten
Ganz egal ob Nachbarn, Kollegen oder Menschen aus dem Alltag: Mit der umstrittenden App „Peeple“ kann man ab November Menschen, Hotels und Produkte bewerten. Doch ist überhaupt legal? Ein Staatsanwalt aus Köln hat die Antwort…
Ab dem kommendem Monat soll es mit der App „Peeple“ möglich sein Privatpersonen zu bewerten. Mit bis zu fünf Sternen kann man dann Freunde und Kollegen bewerten lassen. Die App soll beispielsweise nützlich sein, um die passende Babysitterin oder sozialen Kontakte zu finden. Bislang sind die Meinungen zu der neuen App allerdings sehr negativ behaftet.
So funktioniert die App
Die Nutzer können sich ganz einfach über ihr Facebook-Profil anmelden können. Um die Privatperson bewerten zu können, müssen Nutzer die Handynummer der zu bewertenden Person angeben. Die Betreffenden können also ohne ihr Einverständnis bewertet werden. Sie erfahren dann per SMS, dass sie bewertet wurden. Doch wer dann versucht, die Bewertung zu entfernen, der beißt aus Granit: Einmal im Netz, kann der Bewertung nicht widersprochen werden.
Geht das mit rechten Dingen zu?
Die Applikation verstößt klar gegen das deutsche Datenschutzrecht, denn personenbezogene Daten werden ohne Einwilligung der Betroffenen an die App übertragen. Dies widerspricht den Grundsätzen des Datenschutzes, wonach man ausdrücklich einer Verarbeitung der Daten zustimmen muss. Hier greift das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht darüber zu entscheiden, wo und ob persönliche Daten verwendet werden. Auch die Veröffentlichung von Informationen aus dem Privat- und Intimleben der Betroffenen kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Man kann dementsprechend verlangen solche Kommentare zu löschen.
Nutzer, die andere Menschen beleidigen, müssen bei der App sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In diesen Fällen können Anzeigen wegen übler Nachrede oder Verleumdung drohen.