Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA gehen davon aus, dass das Opfer auch weiterhin dem Zugriff des nicht identifizierten Tatverdächtigen ausgesetzt ist, sodass ein fortgesetzter sexueller Missbrauch des Kindes nicht auszuschließen ist. Da keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten bestehen, hat das Amtsgericht Gießen eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildaufnahmen des Opfers angeordnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das BKA hoffen, mit Unterstützung der Öffentlichkeit das bisher unbekannte Opfer und den unbekannten Tatverdächtigen zu identifizieren sowie einen nicht auszuschließenden andauernden sexuellen Missbrauch beenden zu können.