Kein Urteil zu Hochrisiko-Spielen
Fußball-Vereine können vorerst nicht für Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden.
Fußball-Vereine können vorerst nicht für Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Entscheidung zur Kostenübernahme bei Hochrisikospielen getroffen.
Die Richter verwiesen den Fall zurück an das Oberverwaltungsgericht in Bremen.
Allerdings erklärte der Vorsitzende Richter, dass die Gebühr generell verfassungkonform sei.
Damit geht die juristische Auseinandersetzung zwischen Bremen und der Deutschen Fußball Liga in die nächste Runde.
Das kleinste Bundesland hatte nach einem Hochrisikospiel zwischen Bremen und dem HSV der DFL einen Gebührenbescheid über mehr als 400 000 Euro geschickt. Dagegen hatte die DFL geklagt.
Ligapräsident Rauball hatte mehrfach vor der Verhandlung betont, dass der Fußball nicht der Veranlasser von Gewalt sei. Der Staat sei zuständig für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Quelle: dpa