Notbetreuung wird umsichtig genutzt
Die Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz wird nur von Wenigen genutzt.
Die Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz wird nur von Wenigen genutzt.
Wie Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) mitteilte, nahmen am Freitag 936 Schüler die Notbetreuung wahr. Insgesamt gibt es laut Ministerium im Bundesland zurzeit über 520 000 Schüler. Die Notbetreuungen würden «sehr umsichtig» wahrgenommen, sagte Hubig. Zu Beginn der Notbetreuung am Montag hatten rund 730 Schüler das Angebot genutzt. «Das sind sehr gute und über die gesamte Woche gesehen sehr stabile Werte», sagte Hubig. «Ich danke allen Eltern im Land dafür.»
Auch in den Kitas wurden in der vergangenen Woche nur wenige Kinder betreut. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung teilte mit, dass laut einer Abfrage bei den Jugendämtern 1,25 Prozent der Kinder zur Notbetreuung gebracht worden seien. Die überwiegende Zahl der Familien und der Einrichtungen würden sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgehen, hieß es vom Landesamt. Das Landesamt und das Bildungsministerium appellierten weiterhin an alle Eltern, wenn möglich, ihre Kinder zuhause zu betreuen.
«Klare Ansagen von oben fehlen», sagte Lars Lamowski, stellvertretender Landesvorsitzende des VBE am Freitag. Schulleiter und Lehrer hätten über Twitter von den anstehenden Schließungen erfahren. In Rheinland-Pfalz habe es auch erst am Sonntagabend eine Liste mit den sogenannten systemrelevanten Berufen gegeben. Das sei für eine Umsetzung am Montagmorgen zu knapp. «Mit so einer Situation müsste man viel professioneller umgehen», forderte Lamowski. «Die betroffenen Leute sollten informiert werden, bevor man an die Öffentlichkeit geht.»
Seit dem 16. März sind in Rheinland-Pfalz alle der rund 1600 Schulen und 2500 Kindergärten geschlossen. Nur Kinder von Eltern mit sogenannten systemrelevanten Berufen werden betreut. Dazu zählen laut der Homepage des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums unter anderem Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdienste und Justiz.
Quelle: dpa