Raucherpausen: Chef gibt Nichtrauchern mehr Urlaub
Eine Kölner Juristin bestätigt diesen Vorgang als zulässig - mit Einschränkungen. Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA stimmt der Regelung grundsätzlich zu.
Eine Kölner Juristin bestätigt diesen Vorgang als zulässig - mit Einschränkungen. Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA stimmt der Regelung grundsätzlich zu.
Vor diese Wahl stellt ein Gastwirt im Süden von Rheinland-Pfalz seit Jahresbeginn seine Mitarbeiter. "Nichtraucher bekommen von mir als Ausgleich für die Rauchpausen ihrer Kollegen fünf Tage mehr Urlaub", sagt Helmut Glas der Deutschen Presse Agentur (dpa). Was für manche wie Gängelei klingt, sichert in seinen Augen den Betriebsfrieden.
Wann der Geschäftsführer des Landgasthofs "Jägerstübchen" in Neustadt die Idee zum Mehrurlaub hatte, weiß er genau. "Ich habe das auf der Weihnachtsfeier verkündet. Das Hallo war groß", erzählt Glas. Er habe, laut der dpa, vorgefühlt und sei auf Zustimmung gestoßen.
Einen seiner Angestellten, der wegen des Mehrurlaubs mit dem Rauchen aufhören wollte, erwischte er jedoch mit einer Zigarette im Keller, wodurch er sein "Gentlemen-Agreement" verlor. Der Küchenchef des "Jägerstübchens" haltet, laut dem Restaurantbesitzer, hingegen immer noch durch: Die Motivation ist der versprochene Mehrurlaub.
Für die Juristin Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist Mehrurlaub für Nichtraucher grundsätzlich zulässig: Rauchende Mitarbeiter erhalten durch zusätzliche Pausen einen Freizeitvorteil, welcher nicht verrechnet wird.
Allerdings dürfen von der neuen Regelung nur die Raucher betroffen sein, welche außerhalb der schon gesetzlich vorgeschriebenen Pausen rauchen würden. Angestellte, die nur während den arbeitsrechtlich vorgesehenen Pausen zum Glimmstängel greifen würden, müssen von der Neuregelung ausgeschlossen werden.
Auch für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist die Regelung laut dpa grundsätzlich in Ordnung, wenn es im Einvernehmen aller Arbeitnehmer geschieht.
"Wer nicht dauernd rausläuft, ist schlicht effektiver", sagt Gastwirt Glas. Ein recht auf Raucherpausen haben deutsche Arbeitnehmer nicht. Die Kippe zwischendurch gilt faktlisch als nicht zulässige Arbeitsunterbrechung, das haben Gerichte mehrfach klargestellt.
Der Helmut Glas ist froh, dass die Idee im Betrieb so gut ankommt. Sie hätten ihn ja auch "zum Teufel jagen können". Doch sein Gasthaus sei ein kleiner Betrieb, indem es möglich ist, eine solche Regelung beizubehalten. Bei größeren Konzernen ist ein derartiges "Gentlemen-Agreement" vermutlich nicht möglich.
Quelle: Deutsche Presse Agentur