Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März gegriffen haben. Bei der Kontaktbeschränkung hieße das: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
Nachdem in der ersten Stufe schon ab dem 01. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 08. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.
Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Falls Kund*innen bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (Kosmetik/Rasuren/...), müssen sie einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können.
- STUFE 3 (frühestens ab 8. März):
7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner: Öffnungen im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können im Freien gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
- STUFE 4 (frühestens ab 22. März):
Voraussetzung: 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.
- STUFE 5 (frühestens ab 5. April):
Voraussetzung: 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Wie hoch ist der aktuelle Inzidenzwert in meinem Landkreis?