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Impfen beim Hausarzt, Öffnungen, & Co.

Bund-Länder-Schalte vom 03. März: Das sind die Ergebnisse

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll grundsätzlich bis zum 28. März verlängert werden: Doch stufenweise Öffnungsmöglichkeiten je nach regionalen Corona-Zahlen zeigen einen Weg aus dem Lockdown. Das sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Schalte.

Die Beschlüsse im Überblick

Kontaktbeschränkungen gelockert

Schon vom kommenden Montag an sollen die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten gelockert werden. Dann werden wieder private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich sein, jedoch beschränkt auf maximal fünf Personen.

In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon jeweils ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen. 

Öffnungen für Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte

Als nächsten Öffnungsschritt sieht die Bund-/Länder-Konferenz vor, dass nun bundesweit ab 08. März Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. In einigen Bundesländern, unter anderem in Rheinland-Pfalz, gilt schon eine ähnliche Regelung. Geknüpft wurde dies an das Einhalten von Hygienekonzepten und eine Begrenzung der Kundenzahl (ein*e Kund*in pro zehn Quadratmeter).

Auch Fahr- und Flugschulen sollen unter bestimmten Bedingungen wieder loslegen dürfen.

DER STUFENPLAN - Öffnungsschritte

  • NOTBREMSE

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März gegriffen haben. Bei der Kontaktbeschränkung hieße das: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

  • STUFE 2:

Nachdem in der ersten Stufe schon ab dem 01. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 08. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Falls Kund*innen bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (Kosmetik/Rasuren/...), müssen sie einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können.

  • STUFE 3 (frühestens ab 8. März):

7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner: Öffnungen im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.

Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können im Freien gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

  • STUFE 4 (frühestens ab 22. März):

Voraussetzung: 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.

Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

  • STUFE 5 (frühestens ab 5. April):

Voraussetzung: 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.

Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Wie hoch ist der aktuelle Inzidenzwert in meinem Landkreis?

Homeoffice

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Kostenfreie Tests einmal pro Woche

Allen Bürger*innen, die noch keine Symptome zeigen, soll mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche inklusive einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. Die Kosten soll demnach der Bund übernehmen.

Ab Samstag sollen erste Corona-Schnelltests zur Selbstanwendung in den freien Verkauf kommen. Aldi macht zum Wochenende den Anfang. Die Märkte Lidl, Edeka, Rewe sowie die Drogerien Rossmann und DM gaben bekannt, bis spätestens Dienstag ein Angebot vorrätig zu haben.

Die Abgabemenge ist zunächst auf eine Packung pro Person beschränkt. Die Wirksamkeit der Selbsttests liegt bei 96 Prozent.

Auch die weitere Öffnung der Schulen soll mit Hilfe von Schnelltests flankiert werden. Die Länder sollen demnach sicherstellen, "dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schüler*innen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten". 

Impfungen beim Hausarzt ab Ende März / Anfang April

Ab Ende März oder spätestens Anfang April sollen Haus- und Fachärzt*innen in vielen Praxen umfassender als bisher gegen Corona impfen. Diese Kapazität komme zusätzlich zu den Impfzentren.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur