Diese «Duldung mit ungeklärter Identität» würde Betroffene schlechter stellen als regulär Geduldete. Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für ein «Geordnete-Rückkehr-Gesetz» hervor. Der Entwurf soll heute an Verbände und die Länder verschickt werden, die nun ihre Stellungnahme abgeben können. Das Bundeskabinett soll wahrscheinlich am kommenden Mittwoch darüber entscheiden.
Wer nicht alle «zumutbaren Handlungen» vornimmt, um einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu erlangen, dem soll künftig unter anderem ein Bußgeld drohen, das Arbeiten in Deutschland wäre nicht erlaubt, eine Ausbildungsförderung entfällt.
(Quelle: dpa)