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RLP: Strengere Regeln für Ungeimpfte

In Rheinland-Pfalz gelten ab heute veränderte Corona-Regeln.

So müssen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 die Teilnehmer von Veranstaltungen in Innenräumen nachweislich entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Die sogenannte 3G-Regel gilt unter anderem auch für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen und für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik und Körperpflege.

Mit der neuen Landesverordnung setzt das Land um, worauf sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit den anderen Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 10. August geeinigt hatten.

Die inzwischen 25. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis zum 11. September befristet. Die meisten bisherigen Regelungen zur Corona-Pandemie gelten weiter, etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Im öffentlichen Raum sind Treffen mit maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet.

Quelle: dpa