Auch im Bereich der Kultur- und Freizeitveranstaltungen wird nun bundesweit und unabhängig von der Inzidenz gehandelt: Im gesamten Freizeitbereich gilt jetzt die 2G-Regel. Also ohne Impfschutz oder Genesung wird beispielsweise der Besuch von Kinos, Theater, Bars und Gastronomie nicht möglich sein. Abhängig von der Region kann diese Regel zudem zu einer 2G+ Regel ausgeweitet werden. Dann wird für den Besuch zusätzlich ein aktueller negativer Text benötigt.
Clubs und Diskotheken sollen außerdem ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 350 geschlossen werden und keine Gäste mehr empfangen dürfen.
Bei Großveranstaltungen in Innenräumen dürfen aufgrund der neuen Maßnahmen nur bis zu 5000 Personen zusammenkommen. Im Freien wird die Teilnehmerzahl auf 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten und maximal 15.000 Besucher*innen begrenzt. Dies gilt auch für Fußballstadien.