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Neue Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz

Testpflicht in der Pflege, Lockerungen im Außenbereich

In Rheinland-Pfalz gilt ab dem 08. November eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung. Wir erklären, was sich ändert.

Neue Corona-Regeln ab dem 08. November

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch haben am Dienstag die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz vorgestellt. "Wir brauchen auch weiterhin Schutzmaßnahmen – wie Masken, Abstand und 2Gplus-Regeln. Dort, wo Menschen weiterhin besonders geschützt werden müssen, erhöhen wir die Testpflicht für Ungeimpfte und forcieren die Boosterimpfungen“, sagte Dreyer. Bei weiter ansteigenden Zahlen werden weitere Einschränkungen nur für ungeimpfte Menschen gelten.

Testpflicht, Lockerungen im Außenbereich - Die Änderungen im Überblick

Ungeimpftes Pflege-Personal

muss sich täglich auf Corona testen lassen. „Mit einer täglichen Testpflicht für ungeimpfte Personen in diesen Einrichtungen werden wir für zusätzliche Sicherheit sorgen.“ so Dreyer.

Die Regelungen zur Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

entfallen. Gleiches gilt für die Personenbegrenzung (1 Person auf 5 qm), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt.

Für Veranstaltungen im Außenbereich

gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feste Plätze einnehmen und es eine Einlasskontrolle oder Ticketverkäufe gibt. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt. Nach dieser Regelung sind Martingsumzüge und Weihnachtsmärkte ohne Einschränkungen (ohne Abstand, ohne Maske und ohne 3G-Regeln) möglich.

In den übrigen Bereichen

(z.B. Sport, Freizeit, Gastronomie, Kultur) beschränken sich die Schutzmaßnahmen auf den Innenbereich. Darüber hinaus sieht die neue Verordnung in Innenbereichen relativ wenig Anpassungen vor - bei Veranstaltungen bleibt es vor allem bei der 2Gplus-Regelung.

In der Hotellerie

wird künftig die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen angewandt, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz