Ein Schreiben zur nötigen Aufhebung ihrer Abgeordnetenimmunität sei an den Bundestag geschickt worden, sagte der Konstanzer Staatsanwalt Andreas Mathy der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Die Behörde sei wegen der Medienberichterstattung zur Parteispende und wegen einer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Es sei aber nicht klar, ob tatsächlich eine Straftat vorliege. Ein Ermittlungsverfahren könne erst eingeleitet werden, wenn die Immunität der Bundestagsabgeordneten aufgehoben sei. Dafür gebe es eine Frist von 48 Stunden, die am Freitag endet.
Parteispenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher. Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags.
Quelle: dpa