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Kindesmissbrauch gilt künftig als Verbrechen

Kinder in Deutschland sollen künftig besser vor Missbrauch geschützt Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit entsprechenden Inhalten beschafft, verbreitet oder auch nur besitzt, soll künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft.

Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird damit hochgesetzt. Sie beginnt nun erst mit Ende des 30. Lebensjahres des Opfers.

Anlass für die Verschärfung waren etwa die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster.

Quelle: dpa