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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Mietpreisbremse verfassungskonform

Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Das haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden.

Weder das Eigentumsrecht, noch die Vertragsfreiheit würden durch das Gesetz aus dem Jahr 2015 verletzt, heißt es.

Die Klage einer Vermieterin aus Berlin und zwei Kontrollanträge des Landgerichts Berlin bleiben damit ohne Erfolg.

Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass in beliebten Wohngegenden die Mieten durch die Decke gehen.

Der Koalitionssausschuss hatte erst am Sonntag vereinbart, die Mietpreisbremse um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Quelle: dpa