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„Mitführpflicht“ von Mund-Nase-Bedeckung?!

Masken könnten in Autos Pflicht werden - wie Warnwesten

Das Bundesverkehrsministerium prüft aktuell, ob es in Zukunft eine „Mitführpflicht“ von Mundschutzen im Auto geben soll.

Zwei Masken pro Auto?!

Müssen wir bald – wie bei den Warnwesten – zwei Masken im Auto mitführen? Wie die „Saarbrücker Zeitung“ am Dienstag berichtet, plant das Bundesverkehrsministerium eine solche „Mitführpflicht“. Und zwar auch für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das gehe aus einer Stellungnahme des Ressorts an den Petitionsausschuss des Bundestages hervor, die der Zeitung laut dpa vorliege.

Bundesverkehrsministerium prüft Vorstoß

Das Verkehrsministerium erklärte auf dpa-Anfrage, dass es tatsächlich prüfe, bei der nächsten Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Mitführpflicht von zwei Mund-Nasen-Bedeckungen vorzuschlagen. Laut Saarbrücker Zeitung will sich das Ministerium dabei an den bereits geltenden Regeln für Warnwesten orientieren. Auch dabei handelt es sich um eine „Mitführpflicht“, Verstöße können dann mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden.

In der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums heißt es, eine solche Vorgabe sei schneller umzusetzen als beispielsweise Masken für den Verbandskasten vorzuschreiben.

Quelle: dpa