Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Nordrhein-Westfalen: Duisburg

Lebensgefahr: Mann fährt bei 200 km/h auf Zugkupplung mit

Seinem Schutzengel und Reisenden im Zug verdankt ein 33-jähriger Mann aus Ibbenbüren sein Leben. Er hatte wegen einer Zigarettenpause die Abfahrt seines Zuges verpasst und war kurzerhand auf die Kupplung zwischen zwei Waggons geklettert. Trotz einer Geschwindigkeit von 200 km/h überlebte er seinen lebensgefährlichen Leichtsinn.

Auf Zugkupplung zwischen zwei Wagons gesprungen

Der 33-Jährige nutzte am 23. Januar den Eurocity 6 in Richtung Hamburg. Während des planmäßigen Halts des Zuges im Duisburger Hauptbahnhof (Dauer: 2 Minuten) begab sich der Mann auf den Bahnsteig um eine Zigarette zu rauchen.

Als sich plötzlich die Türen schlossen und der Zug losfuhr, soll der Ibbenbürener auf die Zugkupplung zwischen zwei Wagons gesprungen sein. Unbemerkt vom Personal und anderen Reisenden, fuhr der Zug in Richtung Mülheim an der Ruhr weiter. Dabei erreichte der EC 6 eine Geschwindigkeit von 200 Km/h.

Atemalkoholtest ergab 1,9 Promille

Durch die lautstarken Hilferufe des 33-Jährigen wurden Reisende auf die Lebensgefahr aufmerksam und betätigten auf freier Strecke die Notbremse. Nachdem der Zug zum stehen kam, konnte der Mann unverletzt in einen Wagon steigen. Im Essener Hauptbahnhof wurde er dann schließlich der Bundespolizei übergeben.

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Ibbenbürener mit 1,9 Promille nicht unerheblich alkoholisiert war. Unmissverständlich wurde er durch die Bundespolizei über die Lebensgefahr, in der er sich befand, informiert. Zudem wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Eindringliche Warnung der Bundespolizei

Einen großen Dank gilt den Reisenden, welche die Gefahr erkannten und die Notbremse betätigten. Ohne die couragierte Hilfe wäre es mutmaßlich die letzte "Zugfahrt" für den 33-Jährigen gewesen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den Gefahren, die bei der unberechtigten Mitfahrt auf oder an einem Zug drohen. Waghalsige Aktionen wie in diesem Fall sind extrem riskant und darüber hinaus auch strafbar! Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie z.B. stromführenden Teilen aus.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.

Quelle: Polizei