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Keine reine Briefwahl in Rheinland-Pfalz

Die Landtagswahl am 14. März kann auch bei einer Verschärfung der Pandemie-Situation nicht ausschließlich über Briefwahl organisiert werden.

Die Voraussetzungen dafür seien zurzeit nicht gegeben, teilte Landeswahlleiter Hürter in Bad Ems mit.

In den vergangenen Tagen gab es Anträge von 13 Kreiswahlleitungen für eine ausschließliche Briefwahl. Außerdem hätten sich auch mehrere Bürgermeister dafür ausgesprochen.

Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben komme die ausschließliche Briefwahl aber nur als Ultima Ratio in Betracht, so Hürter.

Eine ausschließliche Briefwahl könne nur angeordnet werden, wenn das öffentliche Leben insgesamt regional weitgehend zum Erliegen gekommen sei.

Ein Hygienekonzept stellt nach Angaben des Landeswahlleiters sicher, dass Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe vor Ort vor gesundheitlichen Risiken geschützt seien.

Quelle: dpa