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Luxemburg
Matratze darf zurückgegeben werden
Wer im Internet eine Matratze gekauft hat, darf sie zurückgeben, auch wenn die Schutzfolie bereits entfernt wurde.
Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Begründung: Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen.
Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.
Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Es ging um eine Matratze im Wert von knapp 1200 Euro.
Quelle:dpa