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Matratze darf zurückgegeben werden

Wer im Internet eine Matratze gekauft hat, darf sie zurückgeben, auch wenn die Schutzfolie bereits entfernt wurde.

Das hat der Europäische  Gerichtshof entschieden.

Begründung: Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen.

Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.

Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Es ging um eine Matratze im Wert von knapp 1200 Euro.

Quelle:dpa