Luxemburg
Matratze darf zurückgegeben werden
Wer im Internet eine Matratze gekauft hat, darf sie zurückgeben, auch wenn die Schutzfolie bereits entfernt wurde.
Wer im Internet eine Matratze gekauft hat, darf sie zurückgeben, auch wenn die Schutzfolie bereits entfernt wurde.
Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Begründung: Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen.
Hygiene- und Gesundheitserfordernisse würden dadurch nicht eingeschränkt.
Hintergrund war ein Fall aus Deutschland. Es ging um eine Matratze im Wert von knapp 1200 Euro.
Quelle:dpa