Unabhängig davon, dass ein solcher Transport für ein Tier völlig ungeeignet ist, hatte der Fahrer das Tier nur mittels eines Seiles an seiner Anhängekupplung festgemacht, schrieb die Polizei in einer Pressemitteilung. Somit stand das Rind mehr oder weniger frei im Fahrzeuginneren, während der Fahrer das Hinterteil er Kuh stets neben sich im Blick haben konnte.
Um das Tier nicht unnötig mit einer zeitlich langen Umladung in ein geeignetes Fahrzeug zu belasten, das im Übrigen auch erst hätte angefordert werden müssen, wurde der Transport im Sinne der Kuh mit reduzierter Geschwindigkeit unter besonderer Absicherung durch die Polizeistreife zum nur noch wenige Kilometer entfernten Zielort durchgeführt. Nichtsdestotrotz erwartet den Fahrer seitens der Polizei eine Anzeige wegen der sehr mangelhaften Ladungssicherung. Wegen den tierschutzrechtlichen Verstößen dieses Transportes informierten die Ermittler das zuständige Veterinäramt. Das Verwarngeld für den seit Dezember abgelaufenen TÜV des Fahrzeugs spielte bei dieser "Tiertransportkontrolle der besonderen Art" nur noch eine Nebenrolle.
Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen