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Amtsgericht gibt Vermieter Recht

Mann füttert Vögel vom Haus aus und fliegt aus seiner Wohnung

In Nürnberg wurde jetzt ein Mann von seinem Vermieter aus der Wohnung geworfen, weil er mehrmals täglich Vögel aus seinem Fenster heraus gefüttert hatte.

Nachbarn fühlen sich belästigt

Der Mann hatte auf seinem Fensterbrett Vogelfutter platziert. Schließlich wollte er nicht, dass die Tiere über Winter hungern müssen. Damit lockte er allerdings so viele Vögel an, darunter auch Tauben, dass sich die Nachbarn belästigt fühlten. Der Vermieter mahnte ihn mehrfach ab, doch der Tierliebhaber stellte die Fütterung nicht ein. Daraufhin erhielt der Mieter schließlich ein Kündigungsschreiben, wogegen er direkt Klage einlegte.

Amtsgericht gibt Vermieter Recht

Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Vermieter Recht. „Wegen einer erheblichen Pflichtverletzung“ (Az.: 14 C 7772/15) musste der Tauben-Fütterer endgültig seine Wohnung räumen.

Es empfiehlt sich, immer einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, bevor man Vögel beispielsweise vom Balkon aus füttert. In einigen Verträgen lassen sich tatsächlich Klauseln finden, die die Fütterung im Bereich des Wohnraums untersagen. Der Hintergrund ist nicht unerheblich: Tauben sind teilweise gefährliche Krankheitsüberträger.

Tauben sind oft von Parasiten befallen

Laut dem Infektionsgesetz (IfSG) gelten Stadttauben als Überträger meldepflichtiger Krankheiten. Sie können Ornithose (Tödliche Lungenentzünundg), Samonellose (Lebensmittelvergiftung), Listeriose (Hirnhautentzündung) und Myxovirose (Augenentzündung) im Kot weitertragen. Darüber hinaus sind die Tiere oft mit Parasiten wie Zecken oder Milben befallen.

Daher gilt: Wer Tauben-Kot oder Nistplätze von Tauben im Wohnbereich entdeckt, sollte aus oben genannten Gefahren dringend professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Nach der Reinigung empfiehlt sich zudem eine Desinfektion des betroffenen Bereichs.

Quelle: Wunderweib