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Sachsen: Leipzig

Urteil gefallen: "Schreddern" von männlichen Küken bleibt erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagvormittag entschieden: Das Schreddern von männlichen Küken bleibt weiterhin erlaubt.

Männliche Küken bekommen keinen Schutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagvormittag sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des massenhaften Kükenschredderns gefällt. Die Richter entschieden, dass das Töten von männlichen Küken vorerst erlaubt bleibt. 

Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei dürften Brutbetriebe die männlichen Tiere weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16) Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig. 

Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen männlicher Küken umgebracht. Da für die Produktion von Eiern nur Legehennen gezüchtet werden, werden die männlichen Tiere massenhaft geschreddert oder vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.

Quelle: dpa