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"Divers" ist dritte Geschlechtsoption

Der Bundestag hat die Einführung einer dritten Geschlechtsoption beschlossen.

Neben «männlich» und «weiblich» ist im Geburtenregister künftig auch die Option «divers» für intersexuelle Menschen möglich.

Mit dem Beschluss setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

Der Lesben- und Schwulenverband LSVD zeigte sich trotzdem enttäuscht und kritisierte, Intersexualität werde weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt.

Quelle:dpa