Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Berlin / Mainz

Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni verlängert

Wie Bund und Länder am Dienstagabend vereinbart haben, werden die Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni verlängert. Dennoch: Ab dem 6. Juni könnte es in einigen Bundesländern Lockerungen geben.

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum weiterhin unverändert

Wegen der Coronavirus-Pandemie müssen sich alle Menschen in Deutschland bei Treffen im Freien mindestens bis zur Jahresmitte weiter stark zurückhalten. Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 29. Juni verlängert, wie Bund und Länder am Dienstagabend laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur vereinbart haben.

Zur Kontaktbeschränkungs-Verordnung gehören weiterhin folgende Punkte:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
  • alleine
  • im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands
  • oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands zulässig.

Lockerungen am 06. Juni?

Dennoch wurde angekündigt, dass die Länder schon ab dem 6. Juni weitere Lockerungen gestatten könnten - etwa, dass sich künftig maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Wie die genauen Lockerungen dann für Rheinland-Pfalz aussehen werden, ist noch unklar.

Verabredet wurde der Kompromiss von den Staatskanzleien der Länder und dem Kanzleramt. Thüringen gab zu Protokoll, dass es sich einen Sonderweg für weitergehende Lockerungen offen hält. Auch Niedersachsen und Hessen wollen nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ anders verfahren - allerdings strenger, so die dpa.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat Verständnis, dass die Länder selbst die Beschränkungen steuern wollen. „Das Ziel haben wir gemeinsam, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und im Griff zu behalten. Aber die unterschiedlichen Lagen erlauben dann natürlich auch eine unterschiedliche Herangehensweise“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“.

Private Zusammenkünfte am Besten im Freien

Bund und Länder bekräftigten am Dienstagabend ihre Empfehlung, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Kreis möglichst konstant zu halten. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden, hieß es. Die Zahl der Personen sollte der Größe der Räume entsprechen „und für ausreichend Belüftung gesorgt werden“. Wo die Möglichkeit bestehe, sollten private Zusammenkünfte im Freien erfolgen, wegen des erheblich geringeren Infektionsrisikos. „In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein“, hieß es.

Dem Beschluss liegt nach der Mitteilung die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland auch einen Monat nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau ist. Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt und eingehalten worden sind, stellen Bund und Länder fest.

Was ist nun erlaubt, was nicht? Zur kompletten RLP-Verordnung

Quelle: dpa