NPD aus Parteienfinanzierung ausschließen?
Verfassungsfeindlich: Ja. Aber eine ernste Gefahr für den Staat: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Vebot der NPD abgelehnt, weil die Partei zu unbedeutend ist.
Verfassungsfeindlich: Ja. Aber eine ernste Gefahr für den Staat: Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Vebot der NPD abgelehnt, weil die Partei zu unbedeutend ist.
Die rlp. Ministerpräsidentin empfindet diese Entscheidung nicht als Misserfolg. Immerhin hätten die Richter keinen Zweifel daran gelassen, dass es sich bei der NPD um eine menschenverachtende, fremdenfeindliche und antidemokratische Partei handle.
Einige Bundesländer haben unterdessen einige eine andere Idee ins Spiel gebracht: Unter anderem Hessens Innenminister Beuth will die staatliche Finanzierung für die Partei auf den Prüfstand stellen. Auch Bayerns Innenminister Herrmann sagte: Es könne nicht sein, dass eine ganz eindeutig verfassungsfeindliche Partei weiterhin Steuergelder kassieren dürfe.
Gerichtspräsident Voßkuhle hatte bei der Verkündung in Karlsruhe ausdrücklich auf den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung hingewiesen. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber.