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Corona-Gipfel: Erweiterte Maskenpflicht und begrenzte Feiern

Der Bund will eine ergänzende Maskenpflicht und eine Sperrstunde in der Gastronomie schon dann einführen, wenn die Zahl der Neuinfektionen 35 pro 100 000 Einwohner in einer Region innerhalb einer Woche überschreitet.

Erhebliche Einschränkungen bei Kontakten

"Bei steigenden Infektionszahlen und spätestens ab einer Inzidenz von 35 soll eine Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum gelten“, heißt es im gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern. 

Die verschärfte Maskenpflicht soll dort eingeführt werden, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Außerdem will der Bund Hilfsmaßnahmen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen verbessern.

Die angesichts steigender Infektionszahlen geplanten Einschränkungen würden dazu führen, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssten. Deshalb werde der Bund «Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern».

Quelle: dpa