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AfD darf Verdachtsfall sein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Verdachtsfall einstufen.

Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Abend nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und eine Klage der AfD damit abgewiesen. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.

Das Urteil ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann

Berufung eingelegt werden.

Das Gericht verwies auf Gutachten und Materialsammlungen des Verfassungsschutzes. Zwar sei der sogenannte Flügel der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus. Auch Aktivitäten der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel.

Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang sprach von einem guten Tag für die Demokratie.

Quelle: dpa