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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Grundsteuer-Berechnung auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute über die Zukunft der Grundsteuer.

Der Erste Senat entscheidet die Frage, ob die veralteten Einheitswerte für mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen.

Der Bundesfinanzhof hatte drei Fälle vorgelegt, außerdem gingen zwei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

In einem Fall geht es um eine  im Jahr 2010 vom Finanzgericht Neustadt/Weinstraße abgewiesene Klage eines Grundstückseigentümers aus Rheinland-Pfalz.

Die Einheitswerte für Grundstücke sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden, um Veränderungen der Bebauung und des Umfeldes zu berücksichtigen.

Das ist jedoch nie geschehen. So gibt es in den westlichen Bundesländern Einheitswerte, die bis ins Jahr 1964 zurückreichen. In den neuen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.

Quelle: dpa