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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Urteil zu offenem WLAN

Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht.

Keine Störerhaftung

Der Bundesgerichtshof bestätigte heute eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung.

Den geschädigten Firmen bleibe immer noch die Möglichkeit,  den WLAN-Betreiber gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte zu verpflichten. Damit seien ihre Urheberrechte ausreichend geschützt, so die Richter.

Quelle: dpa/Bundesgerichtshof