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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Strich unter NSA-Überwachung

Nach über vier Jahren schließt die Bundesanwaltschaft das Kapitel NSA-Überwachung ab. Sie wird nicht ermitteln, weil sie keine konkreten Hinweise auf strafbares Verhalten gefunden hat. 

Die Untersuchungen hatten 2013 begonnen, nachdem Whistleblower Edward Snowden interne Dokumente des amerikanischen Nachrichtendienstes veröffentlicht hatte. Daraus geht aber nur hervor, welche Techniken und Fähigkeiten die amerikanischen Dienste haben. Daran lässt sich aber nicht festmachen, dass sie die Dienste diese Möglichkeiten auch systematisch und massenhaft anwenden, um Deutsche auszuspionieren.

2015 hatte die Bundesanwaltschaft bereits die Ermittlungen wegen einer möglichen Ausforschung des Handys von Kanzlerin Merkel eingestellt. Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Mobiltelefon abgehört, hatte sich nicht gerichtsfest beweisen lassen.

Quelle: dpa