Kein Hartz IV für Ausländer
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass arbeitssuchende Ausländer aus dem europäischen Ausland in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass arbeitssuchende Ausländer aus dem europäischen Ausland in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass arbeitssuchende Ausländer aus dem europäischen Ausland in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben.
Die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofes haben entschieden, dass Deutschland arbeitssuchenden EU-Bürgern weder Sozialhilfe zahlen, noch sie beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen muss.
Hintergrund des Urteils
Im Ausgangsverfahren, das jetzt zu diesem Urteil führte, war einer in Berlin lebenden Bosnierin Hartz-IV-Leistungen verweigert worden. Die Berlinerin war aus dem bosnischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflohen, heiratete einen Schweden und erhielt so eine EU-Staatsbürgerschaft.
Als sie nach der Trennung mit ihren Kindern nach Deutschland zurückkehrte, konnte sie sich und ihre drei Kinder zuerst mit Kurzzeitjobs finanzieren, bezog dann aber ab Herbst 2011 Hartz IV. Diese Leistung wurde jedoch nach einigen Monaten eingestellt und das Arbeitsamt Berlin-Neukölln verwehrte weitere Sozialhilfe. Die Familie klagte gegen die Entscheidung. Das Bundessozialgericht wollte die Frage in zweiter Instanz nicht entscheiden und somit wurde der Fall am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden
Dürfen arbeitslose EU-Ausländer ausgewiesen werden?
Nein, denn die Richter stellen klar - selbst wenn ein EU-Bürger in Deutschland noch nicht gearbeitet hat oder länger als sechs Monate arbeitslos ist, darf er nicht ausgewiesen werden. Dafür muss er nachweisen, dass er weiterhin Arbeit sucht. In diesem Fall jedoch darf Deutschland weitere Sozialhilfe verweigern.