Strengere Regeln für Corona-Testzentren
Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug hat das Bundeskabinett heute neue Kontrollvorgaben gebilligt.
Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug hat das Bundeskabinett heute neue Kontrollvorgaben gebilligt.
Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen.
Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen, bei Bedarf auch vertiefte oder Prüfungen vor Ort. Teststellenbetreiber müssen Ihnen dafür Auskünfte und Dokumentationen bereitstellen.
Zudem werden Vergütungen gesenkt, die bisher inklusive Sachkosten für das Testmaterial bei bis zu 18 Euro pro Test lagen. Für Sachkosten sollen statt bis zu 6 Euro ab 1. Juli pauschal 3,50 Euro gezahlt werden - der bisherige Höchstbetrag soll «aufgrund der Manipulationsanfälligkeit der tatsächlichen Kosten» wegfallen. Für die Abnahme der Tests sollen künftig 8 Euro vergütet werden. Bisher waren es 12 Euro bei nichtärztlichen Anbietern.
Quelle: dpa