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Deutschland: Köln

Gericht stoppt Wahl-O-Mat

Der sogenannte Wahl-O-Mat darf vorerst nicht weiter betrieben werden.

Das Verwaltungsgericht Köln verbot der
Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn am Montag, das
Internetangebot, das eine Orientierungshilfe bei Wahlen geben soll,
in seiner derzeitigen Form anzubieten. Es gab damit einem Antrag der
Partei «Volt Deutschland» statt. «Wir schalten umgehend ab»,
versicherte ein Sprecher der Bundeszentrale. Am frühen Abend war die
Seite nicht mehr zu erreichen.

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass man auf der Seite
seine politischen Auffassungen nur mit dem Programm von bis zu acht
Parteien abgleichen könne. Das sei eine Benachteiligung kleinerer und
unbekannterer Parteien. Der Anzeigemechanismus verletze das
verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in
Münster eingelegt werden.

Der Sprecher der Bundeszentrale bedauerte die Entscheidung. «Der
Wahl-O-Mat ist das erfolgreichste Angebot, um Menschen für
Politikbeteiligung zu gewinnen.» Es sei - auch aktuell im Vorfeld der
Europawahl - von Millionen Menschen genutzt worden.

Die Bundeszentrale werde das Urteil prüfen und sehr schnell - in den
nächsten Tagen - entscheiden, ob sie Beschwerde einlege oder die
Software überarbeite, damit auch kleinere Parteien in den Abgleich
aufgenommen würden. Inwieweit das technisch möglich sei und welchen
Aufwand es verursache, könne er nicht beurteilen, sagte der Sprecher.

Bisher hatte die Bundeszentrale argumentiert, eine Ausweitung des
Programms auf deutlich mehr Parteien sei technisch nicht möglich. Dem
war das Gericht aber ausdrücklich nicht gefolgt. Die Bundeszentrale
habe eine technische Unmöglichkeit «nicht hinreichend glaubhaft
gemacht», hieß es in der Mitteilung über den Gerichtsbeschluss.  

Auf der Seite www.wahl-o-mat.de/europawahl2019 konnte man bisher
seine Antworten auf verschiedene politische Fragen mit den Positionen
von bis zu acht Parteien abgleichen lassen. Ein Prozentwert zeigt den
Grad der Übereinstimmung an.

Der Wahl-O-Mat versteht sich als Entscheidungshilfe vor allem für
junge Wähler und soll zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen.
Inzwischen sei die Nutzung zum «demokratischen Volkssport» geworden,
hatte der Präsident der Bundeszentrale, Thomas Krüger, kürzlich in
Berlin gesagt. Nach Angaben der Zentrale wurde der Wahl-O-Mat zur
Bundestagswahl 2017 knapp 15,7 Millionen Mal gespielt.

(Quelle: dpa)