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Bayern: Memmingen

Rente zu knapp: 85-Jährige erneut vor Gericht wegen Diebstahl

Weil eine 85 Jahre alte Seniorin mehrfach Kosmetikartikel und Lebensmittel gestohlen hat, muss sie sich nun vor dem Landgericht Memmingen in einem Berufungsverfahren verantworten.

Gefängnisstrafe von vier Monaten

Ingrid M. (Foto) hatte in einem Supermarkt in Bad Wörishofen Produkte im Gesamtwert von circa 18 Euro gestohlen. Die Wiederholungstäterin war deshalb schon im August 2018 vom Amtsgericht Memmingen zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Rechtsanwalt fordert mit Hinblick auf das vorangeschrittene Alter seiner Mandantin ein milderes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hingegen will eine höhere Haftstrafe erreichen.

Rente zu gering, um davon leben zu können

Die 85-Jährige stand schon mehrfach wegen Ladendiebstahls vor Gericht. Als Motiv gab die verwitwete Frau an, dass ihre Rente zu gering sei, um davon leben zu können.

Bundesweite Bekanntheit erlangte der Fall erstmals im Jahr 2017, nachdem das Amtsgericht die Rentnerin zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt hatte. Nach 55 Tagen hinter Gittern wurde die Seniorin kurz vor Weihnachten vorzeitig entlassen.

Zu dem erneuten Diebstahl kam es noch während ihrer Bewährungszeit.

Quelle: dpa