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Tritt zum 01. März 2020 in Kraft

Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

In Kitas, Schulen, Flüchtlingsunterkünften und im Gesundheitswesen soll künftig eine Impfpflicht für Masern gelten. Der Bundestag beschloss am Donnerstagnachmittag ein Gesetz, das Kinder, Geflüchtete und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen zu der Schutzimpfung verpflichtet.

Bei Nichteinhaltung droht Strafe von 2.500 Euro

Zur stärkeren Eindämmung von Masern-Erkrankungen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. „Masernschutz ist Kinderschutz“, sagte Spahn. Es gehe darum, gerade die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen.

Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Quelle: dpa