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Achtung, Stromschlaggefahr!

IKEA ruft Kühl- und Gefrierschränke zurück

IKEA führt einen Rückruf für alle FROSTFRI Kühl- und Gefrierschränke mit dem Datumsstempel 1545 bis 1607 durch. Hierbei sollen Kunden die betroffenen Geräte nicht ins Einrichtungshaus zurückbringen, sondern um das Problem zu beheben, ist eine Reparatur bei den Kunden zu Hause durch einen Servicetechniker erforderlich.

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IKEA führt einen Rückruf für alle FROSTFRI Kühl- und Gefrierschränke mit dem Datumsstempel 1545 bis 1607 durch. Hierbei sollen Kunden die betroffenen Geräte nicht ins Einrichtungshaus zurückbringen, sondern um das Problem zu beheben, ist eine Reparatur bei den Kunden zu Hause durch einen Servicetechniker erforderlich.

Alle Geräte wurden zwischen Kalenderwoche 45 im Jahr 2015 und Kalenderwoche 7 im Jahr 2016 produziert. Bei diesen FROSTFRI Kühl- und Gefrierschränken besteht Stromschlaggefahr, da die Frontblende hinter der Tür an der Oberseite des Geräts sich lockern und mit dem Stromnetz in Berührung kommen könnte.

IKEA bittet alle Kunden, die den FROSTFRI Kühl- und/oder Gefrierschrank mit dem betroffenen Datumstempel gekauft haben, das Gerät sofort vom Stromnetz zu nehmen. Für weitere Informationen und einen Reparaturtermin sollen sich die Kunden von Montag bis Freitag an (0180) 6334532 und Samstag bis Sonntag an (0800) 0001041 wenden. Ein Servicetechniker wird das Gerät dann bei den Kunden zu Hause reparieren.

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Informationen darüber, wann das Gerät hergestellt wurde, finden sich auf dem Datumsstempel. Dazu muss das unterste Fach im Kühl- oder Gefrierschrank entfernt werden. Das Etikett befindet sich im Gerät auf der linken Seite unten. Der Datumsstempel besteht aus vier Zahlen in der oberen rechten Ecke auf dem Etikett. Produkte mit Datumsstempel 1545 bis 1607 sind von diesem Rückruf betroffen.

IKEA hat bis jetzt keine Berichte darüber erhalten, dass sich Personen verletzt oder einen Stromschlag erlitten haben. Da Sicherheit höchste Priorität hat, ruft IKEA die betroffenen Geräte vorsorglich zur Reparatur zurück. Kunden werden für möglicherweise verderbende Lebensmittel und die entstehenden Unannehmlichkeiten entschädigt.

Die Produkte wurden in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Island, Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien verkauft.

Quelle: dpa / Polizei