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Polizei mahnt zu besonderer Achtsamkeit

Angst vor Horror-Clowns an Halloween

Am Montag wollen wieder zahlreiche Kinder durch die Straße ziehen und Halloween feiern. Wird das Highlight für die Kleinen dieses Jahr durch die Horror-Clowns vermiest?

"Süßes sonst gibts Sauers"

In den Abendstunden werden viele Kinder und Jugendliche in gruseligen Verkleidungen durch die Straßen ziehen, sie werden an den Haustüren klingeln und mit dem obligatorischen Spruch "Süßes sonst gibts Sauers" um Süßigkeiten bitten. Und wer der Bitte nicht nachkommt, muss mit Streichen rechnen. Diese dürfen aber, wie leider in der Vergangenheit auch schon geschehen, nicht ausarten. Wer Hauswände mit Farbe verschmiert, muss mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Wer einem anderen "Halloweenisten" Prügel androht und dem "Gruselkollegen" die Süßigkeiten wegnimmt, begeht juristisch betrachtet einen Raub. Und wer an den Haustüren anstatt Leckereien Bargeld fordert und mit Sachbeschädigungen droht, erfüllt den Tatbestand der Erpressung und wird ebenfalls straffällig.

"Das ist überhaupt nicht lustig"

Neben oben wichtigen Hinweisen, will die Polizei alle Halloween-Fans aber auch noch für ein weiteres Thema sensibilisieren. Schon seit Tagen und speziell am Halloween-Abend richten Beamte ihr Augenmerk auf die sogenannten "Horror-Clowns". Diese treiben inzwischen bundesweit ihr kriminelles Unwesen. Die Polizei Bochum bezieht in einer offiziellen Mitteilung ganz klar Stellung: "Das ist überhaupt nicht lustig, erst recht kein Spaß und macht das gute Image eines Clowns kaputt! Unter diesen Gruselmasken stecken in der Regel erlebnisorientierte Jugendliche, die sich diesen vermeintlichen Spaß nicht entgehen lassen wollen und dabei die Grenze zwischen einem "Erschrecker" und einem "Bedroher" nicht wirklich erkennen."

Wichtige Verhaltenstipps

Vor kurzem veröffentliche die Polizei bereits Verhaltenshinweise im Zusammenhang mit körperlichen Angriffen durch Clowns.  Darin heißt es unter anderem:

  1. Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.
  2. Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe, dann ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von gesundem Menschenverstand.
  3. Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohliche Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über 110 zu verständigen!

Diese Tipps haben natürlich besonders zu Halloween große Wichtigkeit und sollten vor allem von Eltern mit ihren Kindern besprochen werden, bevor es am Montag auf Süßigkeiten-Raubzug geht, damit es am Ende trotzdem heißt "Happy Halloween!"

Quelle: Polizei Bochum / Polizei Nordrhein-Westfalen