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Härtere Strafen für Gaffer und Spanner

Bundestag stellt "Upskirting" und Gafferfotos unter Strafe

Das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt – auch „Upskriting genannt – ist künftig eine Straftat. Gleiches gilt, wenn man Unfallopfer fotografiert oder filmt. Das hat der Bundestag am frühen Freitagmorgen beschlossen.

Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren

Bisher war das sogenannte Upskirting, bei dem Fotos und Filme unter Röcken und Kleidern gemacht werden, nach Rechtslage meist keine Straftat. Durch die jetzt beschlossene Gesetzesverschärfung müssen die Täter jedoch mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Dieselbe Strafe droht in Zukunft auch, wenn Gaffer Unfalltote fotografieren oder filmen. Bislang schützte das Strafrecht dabei nur lebende Unfallopfer.

Grenzüberschreitungen nicht weiter hinnehmbar

„Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) laut dpa-Berichten. Das Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt sei eine schamlose Verletzung der Intimsphäre. Auch Bilder von Unfallopfern ließe jeden menschlichen Anstand vermissen. „Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“

Quelle: dpa